Bei vermieteten Immobilien kann die gezahlte Grundsteuer die Steuerbelastung mindern. Auf der anderen Seite haben Mieter und Vermieter-Bewohner selten das Recht, Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Erfahren Sie in unserem Artikel, wann Sie die Grundsteuer absetzen können und was Sie dabei beachten müssen.
Die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien zahlen der Gemeinde Steuern. Die Höhe hängt von der Art der Immobilie sowie vom Steuersatz ab.
Wer seine Immobilie vermietet, kann seine Grundsteuer als Teil seines Einkommens abziehen. Allerdings geben Vermieter sie in der Regel an die Mieter weiter, und dann hat sie keine steuermindernde Wirkung.
Die Eigennutzer dürfen die Grundsteuer nicht abziehen. Ist die vom Vermieter bewohnte Immobilie teilweise vermietet, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nur anteilig zum vermieteten Teil.
Vermieter führen die Grundsteuer in Anhang V ihrer Steuererklärung auf.
Mieter haben keine Möglichkeit, die Grundsteuer anzugeben.
Sofern Freiberufler und Selbständige ein Studium von der Steuer absetzen dürfen, werden auch die Nebenkosten und implizit die Grundsteuer berücksichtigt.